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AGB

Alles zur Energieausweispflicht unter:   http://www.energieausweis-enev-2014.de

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Alle Mitteilungen der IDVO Immobilienberatung sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch IDVO Immobilienberatung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Genehmigung weiter, so hat er die vertraglich vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag ohne IDVO Immobilienberatung abschließt.

  1. Für unrichtige Angaben haftet IDVO Immobilienberatung, Dipl.-Ing. Ulf Marcinkowski nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags.
  2. Entgeltliche Tätigkeit auch für den jeweils anderen Teil der Vertragsparteien ist der IDVO Immobilienberatung ausdrücklich gestattet.
  3. IDVO Immobilienberatung ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrags einzuschalten.
  4. Der Kaufinteressent verpflichtet sich, IDVO Immobilienberatung unverzüglich über jede Änderung zu unterrichten, die für das Zustandekommen eines angestrebten Hauptvertrags (Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, etc.) wesentlich ist. Das betrifft insbesondere Aufgabe der Kaufabsichten aus triftigem Grunde, unzureichende Liquidität, Ermangelung eines tragfähigen Finanzierungskonzepts (o.ä.).
  5. Die Provisionsabrechnung erfolgt auf Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrags (Notarvertrag, Kaufvertrag / Mietvertrag / Pachtvertrag / Leasingvertrag). Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots. Das Zustandekommen eines Hauptvertrages (z.B. notariell beurkundeter Kaufvertrag) darf durch die jeweiligen Vertragsparteien nicht verschleppt werden, ansonsten gilt hier für die jeweilige Vertragspartei die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Provision spätestens nach 6 Wochen ab Unterzeichnung des Vorvertrages (z.B. Kaufabsichtserklärung).
  6. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch IDVO Immobilienberatung.
  7. Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Clausthal-Zellerfeld.

Fassung vom 01.10.2017

 

 

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

 

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